Übersicht der aktuell geltenden Covid-19 Maßnahmen
Wien, 05.03.2022
Auch weiterhin gilt wie schon die letzten Monate, dass es weder in den BundesVO noch in den LandesVO detaillierte Vorschriften für Zusammenkünfte zur Religionsausübung gibt. Die Verordnungen enthalten allerdings auch einzelne Bestimmungen, die auch für geschlossene Räume und Orte von Einrichtungen zur Religionsausübung gelten. Deshalb dienen die allgemeinen Verordnungen als wichtige Entscheidungshilfe für das Ergreifen von verantwortungsvollen Maßnahmen für unsere Gemeinden.
Die Gemeindeleitungen und Pastoren sind auch weiterhin angehalten, in Eigenverantwortung geeignete Maßnahmen, nach der jeweils geltenden Verordnung des BMSGPK, zum Schutz der Gottesdienstbesucher zu setzen.
Die vergangenen eineinhalb Jahre haben gezeigt, dass die Leitungsgremien der Gemeinden in den “Freikirchen in Österreich” diese Verantwortung mit großer Weisheit und Umsicht wahrgenommen und dabei nicht nur vereinbarte Verordnungen und Empfehlungen umgesetzt haben, sondern teilweise auch Regelungen gefunden wurden, die umfassender und rascher in Kraft waren als die allgemeinen Vorgaben. Die Umsetzung erfolgt durch die Leitungsgremien der jeweiligen Gemeinden in offener Rücksprache mit ihren Bundesleitungen.
Hoher Stellenwert wird gerade in dieser Zeit wieder verstärkt auf die seelischen und psychischen Bedürfnisse aller Hilfesuchenden gelegt, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern.
Danke, dass alle mithelfen, in ihrer Verantwortung durch Maßnahmen und Verhalten, die Pandemie einzudämmen.
[Lk 10,27] “Er aber antwortete und sprach: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben aus deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deiner ganzen Kraft und mit deinem ganzen Verstand, und deinen Nächsten wie dich selbst.“
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (BGBLA_2022_II_86)
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV ( BGBLA_2022_II_86 )
Bundesministerium Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz:
Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen