Wie C.S. Lewis, Professor für englische Literatur, ein christlicher Apologet und unter anderem Schaffer der Chroniken von Narnia, so treffend formuliert: Kinder sind das größte Abenteuer und die tiefste Verantwortung, die das Leben uns schenkt.

Kinder erleben und verstehen die Welt ganz anders als wir, die erwachsenen und erfahrenen Menschen, wie man sagt. Aber warum ist der Schutz gerade ihrer Herzen so wichtig? Weil Erlebnisse aus der Kindheit einen bleibenden Eindruck hinterlassen, zukünftige Entscheidungen prägen und das Selbstbild der heranwachsenden Kinder formen.

Die Kinderschutzordnung der Freikirchen

Die Freikirchen in Österreich haben daher in reger Zusammenarbeit mit Vertretenden aller ihrer zugehörigen Bünde 2024 eine Kinderschutzordnung verabschiedet, welche Mitarbeitenden im Bereich Kindern – ob im Kontext der Ortsgemeinde oder auch auf deren Feriencamps – sowie Personen innerhalb der Gemeindeleitung als Grundlage gilt, um ihre Arbeit verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können. So sind Ortsgemeinden dazu aufgerufen, eine/n Kinderschutzbeauftragte/n zu ernennen und regelmäßig bieten die Bünde der Freikirchen in Österreich Kinderschutzschulungen an, die alle 5 Jahre erneuert werden müssen.

Bekenntnis zum Kinderschutzkonzept

In den vergangenen Monaten wurde nun in Zusammenarbeit mit neun weiteren Partnern, unterstützt durch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, ein Bekenntnis zu verpflichtenden Kinderschutzkonzepten bei Ferienlagern und Camps erarbeitet. Dieses beruft sich auf das in der UN-Kinderrechtskonvention und im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Österreich verankerte Recht auf Schutz vor Gewalt für junge Menschen.

Die Umsetzung dieses Rechtes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Zusammenwirken aller Ebenen fordert und zweckgewidmeter Förderung bedarf. Nur so können die vorwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitenden während ihres kostbaren Engagements begleitet und passend unterstützen werden.

Die unterzeichnenden Partner haben sich auf vier strukturelle Maßnahmen geeinigt, die in dem oben genannten Bekenntnis vorgestellt werden, und welche auch innerhalb einer Pressemitteilung an unterschiedliche Instanzen ausgesandt wurde.

Was damals galt, gilt erst recht auch heute

Die gesetzliche Verankerung von verpflichtenden Kinderschutzkonzepten – auf die individuellen und jeweiligen organisatorischen Bedürfnisse angepasst – sehen wir als essenziellen Schritt auf dem Weg zu einem qualitätsvollen und verantwortungsbewussten Arbeiten im Sinne des Kinderschutzes.

Denn: Kinderherzen sind besonders kostbar; auch und gerade im 21. Jahrhundert.