Gerade in einer Zeit, in der auch in Österreich viele Kerzen brennen, hat uns vergangenen Sonntag eine schockierende Nachricht erreicht: Jüdische Gemeinden haben sich zum alljährlichen Auftakt des 8-tägigen Lichterfestes, dem Chanukka (hebräisch, übersetzt: Weihe, Einweihung), auf einem der Strände Sydneys getroffen, sangen, aßen und plauderte, als plötzliche Schüsse der Feier ein schreckliches Ende bereiteten.

Laut Medienberichten handelt es sich bei den Tätern um einen Vater und dessen Sohn, die diese – von der jüdischen Gemeinschaft bewusst öffentlich abgehaltene – Feier zur Zielscheibe ihres Hasses machten. Hass gegen wen? Gegen das 10-jährige Mädchen, das als jüngstes Opfer verstarb? Oder den 87-jährigen Überlebenden der Judenverfolgung während des zweiten Weltkrieges?

Man findet kaum Worte für eine solch schreckliche Tat, die einmal mehr aufzeigt, wie kostbar und wichtig der Schutz von religiösen Veranstaltungen ist. Wie der Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte so deutlich formuliert: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Was muss noch geschehen, bis die Regierenden der Länder begreifen, dass dieses Recht aktiv geschützt werden muss und nicht unterminiert werden darf? Dort, wo Ideologien blind vertraut wird, stirbt das Gewissen.

 

Was können wir dem entgegenhalten?

Der Rabbiner Yehuda Teichtal, dessen Freund bei jenem Attentat sein Leben verlor, zitiert dazu seine Großmutter wie folgt: „Die Dunkelheit bekommst du nicht mit einem Besen weg. Die bekommst du nur mit Licht weg.“

 

In diesem Sinne bekennen sich die Freikirchen in Österreich solidarisch zu der jüdischen Gemeinschaft, drücken ihre tiefste Anteilnahme den Familienangehörigen der Opfer aus und rufen zum Gebet für die Verwundeten, Helfenden und Betroffenen auf. Die Bekennung zum persönlichen Glauben und dessen friedliche Ausübung im privaten sowie im öffentlichen Raum sind schützenswert. Heute genauso wie damals und in allen Jahren, die folgen werden.

Mag. Claudia Krupensky,
für den Rat der Freikirchen in Österreich